Fahrschule Fahrwerk Hemsbach
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Führerscheinklassen

Serviceliste

  • Klasse B/BF17/B197

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen danach auch die Fahrzeuge der Klasse L und AM geführt werden.

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  • Klasse BE

    Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.

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  • Klasse A

    Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Motorleistung von mehr als 15 kW.


    Voraussetzung:

    Alter: 24 oder 20 Jahre mit 2 Jahre vorbesitz der Klasse A2.

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  • Klasse A2

    Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Max 35 kW und ein Verhältnis Leistung zu Leermasse max 0,2 kW/kg.


    Voraussetzung:

    Alter: 18 Jahre

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Kontakt


Lars Gölz

Mobil: 0178/6828957

E-Mail: info@fahrwerk-fahrschule.com


Fahrschule Fahrwerk Hemsbach

Königsberger Straße 6

69502 Hemsbach


Datenschutz/Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen   

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