Serviceliste
- Klasse B/BF17/B197
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen danach auch die Fahrzeuge der Klasse L und AM geführt werden.
- Klasse BE
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.