Führerscheinklassen
Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus:
Serviceliste
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Klasse B / BF17 / B197 / B AutomatikListenelement 1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen danach auch die Fahrzeuge der Klasse L und AM geführt werden.
Voraussetzung:
Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (BF17)
B Automatik: Nach erfolgreicher Prüfung dürfen ausschließlich Fahrzeuge der Klasse B mit Automatikgetriebe geführt werden.
B197: Hier wird die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt. Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Stunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Nach der Prüfung dürfen dann auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe geführt werden.
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Klasse BEListenelement 2
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.